Willkommen bei der Meldestelle des Schmallenbach-Verbundes!
Sie waren schon öfters hier und wollen gleich zum Melde-Formular:
Zum Formular
Sie sind zum ersten Mal hier: Dann möchten wir Sie wie folgt informieren:
Nach dieser Informationsseite haben Sie die Möglichkeit Verstöße innerhalb unseres Verbundes zu melden. Bevor Sie die Meldung machen, möchten wir Sie wie folgt informieren:
- Grundsätzlich möchten wir mit diesem System jeden Mitarbeiter dazu motivieren, erlangte Informationen über Verstöße innerhalb unseres Verbundes zu melden.
- Dieses Meldesystem ist anonym. Wir haben eigens für diese Internetseite, einen separaten Server einrichten lassen. Dieser Server ist so konfiguriert, dass er keine Log-Files speichert. Damit ist es für uns nicht möglich, IP-Adressen zum Anwender zurückverfolgen.
- Des Weiteren wird das ausgefüllte Melde-Formular nach Betätigung des Buttons „Senden“ nicht an einen Mitarbeiter des Schmallenbach-Verbundes gesendet, sondern an unseren extern beauftragten Prozessmanager.
- Sollten Sie aber zu der Erkenntnis kommen, dass im weiteren Verlauf unseres Prozesses Rücksprachen mit Ihnen hilfreich oder erforderlich sein könnten, scheuen Sie sich bitte nicht, Ihren Namen und/oder auch Kontaktdaten zu nennen, denn die interne Meldestelle behandelt die Identität der hinweisgebenden Person vertraulich.
- Die Identität der hinweisgebenden Person darf ohne deren ausdrückliche Zustimmung ausschließlich den mit den Aufgaben der internen Meldestelle betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie den sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen bekannt werden. Dies gilt auch für alle anderen Informationen, aus denen die Identität der hinweisgebenden Person direkt oder indirekt abgeleitet werden kann.
- Die Identität darf nur dann preisgegeben werden, wenn ein Ausnahmetatbestand im Sinne des § 9 HinSchG gegeben ist. Eine Offenbarung der Identität des Hinweisgebers ist damit nicht gänzlich ausgeschlossen (vgl. Art. 13ff. Datenschutz-Grundverordnung - DS-GVO).
- Die hinweisgebende Person ist zu unterrichten, bevor ihre Identität offenbart wird, es sei denn, diese Unterrichtung würde die entsprechenden Untersuchungen oder Gerichtsverfahren gefährden.
- Im Rahmen der Unterrichtung wird der hinweisgebenden Person eine schriftliche Darlegung der Gründe für die Weitergabe der betreffenden vertraulichen Daten übermittelt.
- Die interne Meldestelle schützt in gleicher Weise die Identität Dritter, die in den Meldungen erwähnt werden, sowie die Identität betroffener Personen. Informationen über Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und von sonstigen in der Meldung genannten Personen dürfen nur in den Fällen des § 9 Abs. 4 HinSchG an die jeweils zuständige Stelle weitergeleitet werden.